40 Jahre Schutz des tropischen Regenwaldes
Zuwendungen
an einen gemeinnützigen Verein wie
INDIO-HILFE sind "Ausgaben zur Förderung mildtätiger,
kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders
förderungswürdig anerkannten Zwecke ( § 10b EStG)"
und können als Spenden steuerlich geltend gemacht werden:
Genereller Abzug: Grundsätzlich können
Sie Spenden bis zur Höhe von insgesamt 20%
des Gesamtbetrags Ihrer Jahreseinkünfte absetzen.
Die von INDIO-HILFE betriebene Entwicklungshilfe ist in diesem Sinne
förderungswürdig (§ 10b Abs.1 EstG, Anlage 1 EstDV).
Großspendenregelung: Als "Großspender"
gelten Sie, wenn Sie mindestens € 25.565,-- spenden. Das Finanzamt
gewährt Ihnen in diesem Fall die Möglichkeit des zeitlich
unbegrenzten Spendenvortrags.
Spendenquittung: Geben Sie bitte bei Ihrer Spende
Ihre vollständige Anschrift an, damit INDIO-HILFE Ihnen umgehend
eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung ausstellen kann.
Für Spenden bis einschließlich € 200,-- ist eine
Spendenquittung von uns nicht erforderlich. Der Einzahlungsbeleg
gilt als steuerlicher Nachweis.
Auch für Ihre Mitgliedsbeiträge an INDIO-HILFE
e.V. erhalten Sie eine Spendenquittung!
Die Einladung zur Mitgliedschaft finden Sie hier zum Download.
In diesem Jahr verwenden wir Ihre Spenden
für folgende Projekte:
- | Ackerbau und Kleintierhaltung mit den Familien in 14 Dörfern |
- | Damit viele lernen können: Schulmaterial, Kurse und Stipendien |
- | Pilotprojekt "AMAZONICA" zur Rettung des tropischen Regenwalds durch Förderung seiner Urbevölkerung |